Vereinbarung über das Zusammenleben an der Peter-Ustinov-Schule Hude/

Schulordnung

 

Präambel

 

Die Schülerinnen/Schüler der Peter-Ustinov-Schule Hude - Oberschule mit gymnasialem Zweig - erwarten gute Lernmöglichkeiten, vielfältige Ganztagsangebote, Hilfen und engagierte Lehrerinnen/Lehrer.

Wir, die Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Peter-Ustinov-Schule, bemühen uns, unsere Schule als Lern- und Lebensraum lebendig zu gestalten und weiter zu entwickeln. Dies kann aber nur gelingen, wenn wir alle mitwirken, Verantwortung übernehmen und Regeln beachten. Deswegen bitten wir dich und deine Eltern, unsere Vereinbarung für das Zusammenleben sowie die Schulordnung zu unterschreiben und sie - genau wie wir Lehrkräfte auch - einzuhalten.

Vereinbarung über das Zusammenleben an der Peter-Ustinov-Schule Hude

  1. Ich möchte, dass das Zusammenleben an meiner Schule durch Freundlichkeit, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Achtung bestimmt wird. Dies gilt auch für Klassenchats und soziale Netzwerke. Deshalb sollen für uns alle „Bitte“, „Danke“, „Entschuldigung“ und ein freundlicher Gruß selbstverständlich sein. Außerdem achte ich darauf, in angemessener Kleidung zum Unterricht zu erscheinen.
  2. Ich erwarte, dass ich meine Schule angstfrei besuchen kann. Darum will ich auch darauf achten, dass sich niemand durch mich seelisch oder körperlich verletzt oder ausgegrenzt fühlen muss. Sollte jemand bedroht oder gemobbt werden, versuche ich zu helfen oder hole Hilfe. Nur so kann eine Atmosphäre der Meinungsfreiheit, der Partnerschaft und gegenseitigen Achtung entstehen.
  3. Ich will offen sein für Neues und Ungewohntes sowie für andere Menschen und Kulturen, um dies als Bereicherung und Vielfalt in meinem Zusammenleben mit anderen zu begreifen. Zu einem guten und offenen Miteinander gehört die offene Kommunikation, darum kommuniziere ich ausschließlich in deutscher Sprache. Rechtsextremes Gedankengut und andere menschenverachtende Anschauungen haben an unserer Schule keinen Platz.
  4. Ich möchte erfolgreich sein und mit Freude lernen. Deshalb arbeite ich im Unterricht konzentriert mit. Für eine erfolgreiche Mitarbeit ist es wichtig, gemeinsam im Team zu arbeiten, pünktlich zu sein und Ordnung zu halten.
  5. Ich sorge dafür, dass meine Unterrichtsmaterialien immer vollständig sind und erwarte, dass sie unbeschädigt bleiben. Deswegen behandle auch ich fremdes Eigentum pfleglich. Ich setze mich für eine freundliche Umgebung und Atmosphäre durch meine Hilfsbereitschaft, meine Übernahme von Diensten, mein umweltbewusstes Verhalten, die Schonung des Mobiliars und der Räume ein.
  6. In meiner Schule sind Konflikte nicht immer zu vermeiden. Aber ich bemühe mich, sie durch Gespräche - auch mit Hilfe anderer - gemeinsam abzubauen und zu lösen. Ehrlichkeit und Offenheit sind dafür wichtige Voraussetzungen.

Ich werde mich auch in der Öffentlichkeit für meine Schule einsetzen. 

Da ich mich in der Peter-Ustinov-Schule wohlfühlen, weiterentwickeln und etwas leisten möchte, bestätige ich mit meiner Unterschrift am Ende der Schulordnung, dass ich die in der Schulordnung festgelegten Grundsätze und Regeln einhalten sowie die Vereinbarung zum Zusammenleben an der Peter-Ustinov-Schule Hude beachten werde.

Schulordnung

Vor dem Unterricht

  • Bis zum Unterrichtsbeginn halten sich die Schülerinnen/Schüler auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle (nur Huder Bach) auf.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus kommen, begeben sich unverzüglich von der Bushaltestelle auf den Schulhof bzw. in die Pausenhalle (Huder Bach).
  • Fahrräder werden im Fahrradstand, Mofas auf dem Parkplatz an der Bushaltestelle (Huder Bach) abgestellt.

Unterrichts- und Pausenzeit

  • Die Raumordnungen (Fachräume, Sporthalle, Mensa, allgemeine Unterrichtsräume) werden den Schülerinnen/Schülern von den Lehrkräften erläutert und sind von Schülern/Schülerinnen zu beachten.
  • Schülerinnen/Schüler folgen dem Unterricht aufmerksam und arbeiten aktiv mit. Unterrichtsstörungen, die andere Schüler/Schülerinnen beim Lernen stören, sind zu unterlassen. 
  • Schülerinnen/Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht. Die Klassen- und Fachräume werden erst nach dem Klingelzeichen zur Pause bzw. zum Unterrichtsschluss verlassen.
  • In den 5-Minuten-Pausen bleiben die Schülerinnen/Schüler in den Klassenräumen bzw. suchen die Fachräume für die nächste Stunde auf. Spielen auf dem Schulhof ist untersagt.
  • Zu Beginn der beiden großen Pausen und der Mittagspause verlassen alle Schülerinnen/Schüler die Klassen- bzw. Fachräume. Die Klassen- und Fachräume werden in den großen Pausen verschlossen.
  • Alle Schülerinnen/Schüler halten sich während der beiden großen Pausen in den ausgewiesenen Pausenbereichen auf.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist verboten.
  • Sämtlicher Abfall gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Für die Sauberkeit der Schule sind alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gleichermaßen verantwortlich.
  • Die Schülerinnen/Schüler benutzen die für sie vorgesehenen Toiletten und verlassen diese in ordentlichem Zustand. Der Toilettenbesuch erfolgt möglichst in den Pausen. Die Toiletten sind kein Spiel- und Aufenthaltsraum.
  • Ganztagsschüler haben sich, wenn die 6. Stunde frei ist, nach der 5. Stunde pünktlich zur Poolstunde einzufinden. Die Poolstunde ist verbindlich.
  • Entschuldigungen sind generell in schriftlicher Form mit Unterschrift eines Erziehungs-berechtigten, spätestens drei Werktage nach der Genesung, unaufgefordert abzugeben. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer ist bei einer längeren Erkrankung ab dem dritten Krankheitstag durch die Erziehungsberechtigten zu informieren.
  • Bei Alarm oder unmittelbarer Gefahr verlassen alle Personen das Schulgelände und begeben sich zum ausgewiesenen Sammelpunkt (Sportplatz). Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.

Nach dem Unterricht

  • Nach der letzten Stunde säubert der Ordnungsdienst den Klassenraum, schließt alle Fenster und löscht das Licht. Die Schülerinnen/Schüler stellen die Stühle hoch.
  • Das Schulgelände ist nach dem Unterricht unverzüglich zu verlassen.
  • Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus fahren, stellen sich hinter dem Haltezaun auf und warten, bis der ankommende Bus steht. Das Einsteigen erfolgt in ruhiger, geordneter Weise.

Allgemeine Verhaltensweisen

  • Private elektronische Geräte werden auf dem Schulgelände ausgeschaltet und bleiben unsichtbar. Dies gilt auch für Kopfhörer. Die Verwendung elektronischer Geräte zur Recherche und zu Unterrichtszwecken ist zulässig, allerdings bedarf dies der ausdrücklichen Erlaubnis einer Lehrkraft. Für Beschädigungen und Verlust wird keine Haftung übernommen. Sichtbare elektronische Geräte werden im Sinne der gemeinsamen Erziehungsarbeit eingesammelt und den Eltern persönlich in der Schule übergeben.
  • Elektronische Geräte bleiben auch bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen (Wandertage u.ä.) ausgeschaltet und unsichtbar. Die Lehrkraft hat das Recht, die Mitnahme bzw. den Gebrauch von elektronischen Geräten auf Schulfahrten zu erlauben oder auszuschließen und diese bei Missachtung der Anweisung auch einzusammeln. Der Umgang mit dieser Regel wird den Eltern rechtzeitig mitgeteilt.
  • Missbrauch von aufnahmetechnischen Geräten (Erstellen von Ton- und Videoaufzeichnungen sowie Cybermobbing im schulischen Zusammenhang) wird in der Regel zur Anzeige gebracht.
  • Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ist gesetzlich verboten. Bei Verstößen treten Maßnahmen des präventiven Interventionskonzeptes in Kraft. Der Genuss von Alkohol ist untersagt. Wer an unserer Schule illegale Drogen besitzt, konsumiert, weitergibt oder verkauft, muss mit Anzeige und Schulverweis rechnen.
  • Kaugummikauen ist auf dem Schulgelände und im Gebäude verboten.
  • Der Verzehr von zuckerhaltigen Limonaden (Cola, Fanta, Sprite etc.) und Eistee sowie Salzgebäck (Chips, Flips etc.) ist untersagt.
  • Das Mitbringen von Waffen, Knallkörpern, Laserpointern etc. ist verboten.
  • Das Werfen mit Schneebällen, Wasser- und Stinkbomben, Steinen, Tannenzapfen u.ä. ist untersagt.
  • Das Fahren mit Inlinern, Skateboards u.ä. ist während der gesamten Schulzeit verboten.
  • Das Ballspielen in den Schulgebäuden ist nicht erlaubt. Es darf nur auf den ausgewiesenen Plätzen gespielt werden.

Schaden, Unfall und Diebstahl

  • Für Wertsachen, Geld, Schmuck u.ä. trägt jeder selbst die Verantwortung. Diese werden bei Verlust von der Schulversicherung nicht ersetzt.
  • Schäden an Gebäuden und Einrichtungen, an Fahrrädern und persönlichen Dingen etc. sind sofort im Sekretariat zu melden.
  • Bei Unfällen ist sofort eine Lehrkraft bzw. ein Mitarbeiter/ eine Mitarbeiterin zu verständigen.
  • Muss eine Schülerin/ein Schüler die Schule vor Unterrichtsschluss verlassen, teilt er/sie dies der Klassenlehrkraft unter Angabe des Grundes mit. Ist die Klassenlehrkraft nicht erreichbar, entscheidet die Schulleitung. Die Schülerin/der Schüler muss vom Sekretariat aus die Erziehungsberechtigten telefonisch informieren.

Hausaufgaben

Zu den Pflichten jedes Schülers/jeder Schülerin gehört es, Hausaufgaben regelmäßig, ordentlich und ausführlich zu erledigen und das benötigte Unterrichtsmaterial mitzubringen. Bei wiederholtem Verstoß werden die Eltern benachrichtigt. Eine Nacharbeit in der Schule an unterrichtsfreien Stunden oder Nachmittagen kann angeordnet werden (s. Umgang mit Hausaufgaben).

Im Unterricht fehlende Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, sich über versäumte Unterrichtsinhalte und Hausaufgaben eigenverantwortlich zu informieren und diese für ihre gesamte Abwesenheit anzufertigen, sofern der Gesundheitszustand dies zulässt.

Standortspezifische Vorschriften

Hauptgebäude „Huder Bach“

  • Die Benutzung der Soccer-Arena ist nur in den beiden großen Pausen und der Mittagspause erlaubt. Während der Unterrichtszeit darf diese nicht betreten werden.
  • Das Teichareal und die Eisfläche im Winter dürfen nicht betreten werden.
  • In den beiden großen Pausen und während der Mittagspause ist der Aufenthalt auch in der  Mensa und Pausenhalle („Schulstraße“) gestattet. Der Aufenthalt in den Fluren und im oberen Gebäudeteil ist untersagt.

Außenstelle „Hohelucht“

  • Fahrradfahrer steigen an der Markierung zu Beginn der Auffahrt ab und schieben ihr Fahrrad in den Fahrradstand. Beim Verlassen des Schulgeländes müssen die Fahrräder bis zur Straße geschoben werden.
  • Der Aufenthalt auf dem Lehrerparkplatz, an der Bushaltestelle, der Auffahrt und dem Fahrradstand ist untersagt.
  • Um 7.27 Uhr (nach dem 1. Klingeln) und am Ende der großen Pausen darf der A-Trakt betreten werden. Schüler und Schülerinnen, die im B- oder C-Trakt Unterricht haben, warten auf ihre Lehrkraft vor der Tür auf dem Schulhof.
  • Bei Raumwechsel werden Schultaschen oder Sportzeug am Anfang der großen Pausen auf den ausgewiesenen Taschenparkplätzen abgestellt und das Gebäude sofort wieder verlassen. 
  • Auf dem Innenhof darf nur mit Schaumstoffbällen, Tennisbällen und Basketbällen unter dem Korb gespielt werden. Fußbälle sind verboten. Die Kletterspinne wird nur entsprechend der Anweisungen benutzt.
  • Auf dem Sandplatz und auf dem Bolzplatz dürfen die Zäune auf keinen Fall überklettert oder beschädigt werden, um Bälle wiederzuholen.
  • Das Betreten aller Beete und Grünanlagen auf dem Innenhof ist untersagt.

Maßnahmen bei Regelverstößen

Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen nach §61 des Nieders. Schulgesetzes können bei Verstößen gegen die Schulordnung zur Anwendung kommen.

Erziehungsmittel sind pädagogische Einwirkungen. Sie sind zulässig, wenn Schülerinnen oder Schüler den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie können von einzelnen Lehrkräften oder von der Klassenkonferenz angewendet werden.

Ordnungsmaßnahmen sind zulässig, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Pflichten grob verletzen, insbesondere gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen, den Unterricht nachhaltig stören, die von ihnen geforderten Leistungen verweigern oder dem Unterricht unentschuldigt fernbleiben.

Regelverstöße werden dem Klassenlehrer gemeldet, der angemessene Maßnahmen zu veranlassen hat. Bei extremem Fehlverhalten können Schüler/Schülerinnen auf Anordnung der Schulleitung nach Hause geschickt bzw. Erziehungsberechtigte aufgefordert werden, ihr Kind abzuholen. Die Erziehungsberechtigten sind in jedem Fall zu informieren. 

Bei grob fahrlässig verursachten Schäden haften die Erziehungsberechtigten.